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RECHTLICHES · GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB
Geschäftsbedingungen der clickpuls.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für E-Commerce-Beratung, Shop-Entwicklung, Software, AI und Workshops — nach österreichischem Recht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der clickpuls eCommerce GmbH

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (im Weiteren als „CLICKPULS" bezeichnet) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von CLICKPULS ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Inhalt der Beauftragung

2.1. Der Inhalt der Tätigkeit wird im Einzelfall vertraglich durch ein unterschriebenes Angebot vereinbart. Vertragsgegenstand können insbesondere sein: Onlineshop-Betreuung (einschließlich Shopify-, WooCommerce- und sonstiger Shopsystem-Betreuung), E-Commerce-Beratung, Unternehmensberatung, Projektmanagement, Interims E-Commerce Management, AI-Beratung und Prozessautomatisierung, Softwareentwicklung und AI-Prototyping, Workshops und Schulungen, Analysen, Konzepterstellung, Conversion-Optimierung sowie vergleichbare Dienstleistungen im Bereich E-Commerce und Digitalisierung.

2.2. CLICKPULS ist berechtigt, die ihm übertragenen Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch CLICKPULS selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit durch CLICKPULS.

2.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich CLICKPULS zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient.

2.4. Nicht vom erteilten Auftrag gedeckte Leistungen, sofern diesbezüglich nichts anderes vereinbart ist, sind nicht durch die vereinbarten Entgelte gedeckt. Diese Leistungen sind etwa:

  • Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten von CLICKPULS
  • Leistungen, welche durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind
  • Über den ursprünglichen Auftrag hinausgehende individuelle Leistungen
  • Die Beseitigung von durch den Kunden oder Dritten verursachten Fehlern

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers

3.1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Dienstleistungsvertrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass CLICKPULS auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Vertrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Vertrages von Bedeutung sind.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter von CLICKPULS zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1. CLICKPULS verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch von beauftragten Dritten dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

5.2. Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit nach Abschluss des Auftrages.

5.3. CLICKPULS ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1. Die Urheberrechte an den von CLICKPULS und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei CLICKPULS.

Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk ohne ausdrückliche Zustimmung von CLICKPULS zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.

6.2. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt CLICKPULS zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

6.3. CLICKPULS ist berechtigt, die für den Auftragnehmer geleistete Arbeit als Referenz in anderen Zusammenhängen zu nutzen und auf allen Werbemitteln sowie bei allen Werbemaßnahmen auf das Unternehmen hinzuweisen.

7. Geheimhaltung / Datenschutz

7.1. CLICKPULS verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

7.2. CLICKPULS ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden.

7.3. CLICKPULS ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes und der DSGVO getroffen worden sind.

8. Verrechnung

8.1. Der Auftraggeber muss vor Beginn der Zusammenarbeit wählen, welche Form der Beauftragung er buchen möchte. Dies geschieht mit der Unterschrift unter dem individuellen Angebot.

8.2. CLICKPULS verrechnet jeweils am Monatsanfang im Vorhinein. Es wird eine Pauschale gemäß Angebot und anhand einer Aufwandsschätzung vereinbart. Werden mehr oder weniger Stunden aufgewendet, können diese Stunden nicht nachträglich eingefordert werden. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

8.3. CLICKPULS wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

8.4. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist CLICKPULS sowie beauftragte Dritte von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit.

8.5. Vereinbarte Anzahlungen für Projekte sind nicht rückerstattbar. Sie gelten als Entgelt für die Reservierung von Ressourcen, die Projektplanung sowie bereits erbrachte Vorleistungen und verbleiben auch bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber bei CLICKPULS.

8.6. Bei Zahlungsverzug ist CLICKPULS berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe gemäß § 456 UGB (derzeit 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) zu verrechnen. Der Auftraggeber hat sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

8.7. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Verrechnung erfolgt in Euro.

9. Elektronische Rechnungslegung

9.1. CLICKPULS ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.

10. Haftung und Produkthaftung

10.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung seitens CLICKPULS und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der Geschädigte zu beweisen.

10.2. Jegliche Haftung von CLICKPULS für Ansprüche, die auf Grund der von CLICKPULS erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn CLICKPULS seiner Hinweispflicht nachgekommen ist. Insbesondere haftet CLICKPULS nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen.

10.3. Die Haftung seitens CLICKPULS ist überdies mit der Haftsumme der ihrerseits bestehenden Haftpflichtversicherung beschränkt. Darüber hinaus übernimmt CLICKPULS keine Haftung für Rankings, Suchmaschinenpositionierungen oder Umsatzsteigerungen. CLICKPULS gibt lediglich Empfehlungen, der Kunde entscheidet deren Umsetzung alleine.

10.4. Von CLICKPULS aufgezeigte Möglichkeiten wie etwa Analysen, Recherchen, und dergleichen versprechen keine bestimmte Positionierung in Suchmaschinen. Es obliegt ausschließlich dem Kunden sich über bestehende rechtliche Verpflichtungen zu informieren.

10.5. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung seitens CLICKPULS. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

10.6. CLICKPULS tritt Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber Dritten an den Kunden ab, sofern CLICKPULS die Leistung bzw. das Werk unter Zuhilfenahme dieser Dritten erbringt.

11. Abnahme / Leistungsabnahme

11.1. Nach Fertigstellung einer Leistung oder eines Projektmeilensteins wird CLICKPULS den Auftraggeber zur Abnahme auffordern. Die Abnahme hat innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Aufforderung zu erfolgen.

11.2. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rückmeldung durch den Auftraggeber, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber die Leistung produktiv einsetzt.

11.3. Bei berechtigten Einwänden hat der Auftraggeber die Mängel konkret und schriftlich zu bezeichnen. CLICKPULS ist berechtigt, die gerügten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

12. Gewährleistung

12.1. Mängel an erbrachten Leistungen sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung der Leistung schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme der jeweiligen Leistung.

12.2. Soweit ein Mangel vorliegt, steht CLICKPULS das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber Preisminderung oder, sofern der Mangel nicht geringfügig ist, Wandlung verlangen.

12.3. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, nachträgliche Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, höhere Gewalt oder auf vom Auftraggeber bereitgestellte fehlerhafte Inhalte und Daten zurückzuführen sind.

13. Höhere Gewalt

13.1. Keine der Vertragsparteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit dies auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terroranschläge, behördliche Anordnungen, Streiks, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Energieversorgung sowie Cyberangriffe.

13.2. Die betroffene Vertragspartei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Hindernisses zu informieren. Beide Parteien werden sich nach besten Kräften bemühen, die Auswirkungen des Hindernisses zu minimieren.

13.3. Dauert das Hindernis länger als drei Monate an, ist jede Vertragspartei berechtigt, den betroffenen Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten.

14. Aufrechnung und Zurückbehaltung

14.1. Der Auftraggeber ist nur mit Forderungen zur Aufrechnung berechtigt, die von CLICKPULS schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

14.2. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche beruhen auf demselben Vertragsverhältnis und sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

15.2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

15.3. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtes anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von CLICKPULS. Für Streitigkeiten ist das sachlich in Betracht kommende Gericht am Unternehmenssitz von CLICKPULS in Wien zuständig.

15.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

clickpuls eCommerce GmbH
Leonard-Bernstein-Straße 10
1220 Wien, Österreich
FN: FN 615931 g | UID: ATU80150701
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