Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der clickpuls eCommerce GmbH

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (im Weiteren als „CLICKPULS" bezeichnet) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von CLICKPULS ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Inhalt der Beauftragung

2.1. Der Inhalt der Tätigkeit wird im Einzelfall vertraglich durch ein unterschriebenes Angebot vereinbart. Vertragsgegenstand können insbesondere sein: Onlineshop-Betreuung (einschließlich Shopify-, WooCommerce- und sonstiger Shopsystem-Betreuung), E-Commerce-Beratung, Unternehmensberatung, Projektmanagement, Interims E-Commerce Management, AI-Beratung und Prozessautomatisierung, Softwareentwicklung und AI-Prototyping, Workshops und Schulungen, Analysen, Konzepterstellung, Conversion-Optimierung sowie vergleichbare Dienstleistungen im Bereich E-Commerce und Digitalisierung.

2.2. CLICKPULS ist berechtigt, die ihm übertragenen Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch CLICKPULS selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit durch CLICKPULS.

2.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich CLICKPULS zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Dienstleistungen beauftragen, die auch CLICKPULS anbietet.

2.4. Nicht vom erteilten Auftrag gedeckte Leistungen, sofern diesbezüglich nichts anderes vereinbart ist, sind nicht durch die vereinbarten Entgelte gedeckt. Diese Leistungen sind etwa:

  • Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten von CLICKPULS
  • Leistungen, welche durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind
  • Über den ursprünglichen Auftrag hinausgehende individuelle Leistungen
  • Die Beseitigung von durch den Kunden oder Dritten verursachten Fehlern

2.5. Verträge zwischen CLICKPULS und dem Kunden, die die Leistung „Onlineshop-Betreuung" oder „Interims E-Commerce Management" betreffen, sind auf die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit ausgelegt. Diese verlängern sich auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht von einem der Vertragsteile vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit unter der Einhaltung der Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung im Falle einer Verlängerung ist jeweils bis 15. eines Monats bei Einhaltung der Schriftlichkeit möglich. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis am letzten des jeweiligen Monats unter Einhaltung der achtwöchigen Kündigungsfrist.

2.6. Soweit CLICKPULS Leistungen auf oder unter Nutzung von Drittanbieter-Plattformen erbringt (insbesondere Shopify, WooCommerce, Magento, Shopware oder vergleichbare Systeme), gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Plattformanbieters. CLICKPULS haftet nicht für Änderungen, Einschränkungen, Ausfälle oder die Einstellung von Funktionen durch den Plattformanbieter. Etwaige Lizenz- oder Nutzungsgebühren der Plattform trägt der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

2.7. Für Leistungen im Bereich Softwareentwicklung und AI-Prototyping gilt ergänzend: Sämtliche im Rahmen des Auftrags erstellten Quellcodes, Datenbanken und Konfigurationen werden nach vollständiger Bezahlung und Abnahme an den Auftraggeber übergeben, sofern im Angebot nicht anders geregelt. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt das Eigentum an allen Arbeitsergebnissen bei CLICKPULS. Die Verantwortung für Hosting, Domainregistrierung und laufenden Betrieb geht nach Übergabe an den Auftraggeber über, es sei denn, ein gesonderter Betreuungsvertrag wird vereinbart.

2.8. Für Workshops und Schulungen gelten folgende Sonderregelungen: Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei Stornierungen zwischen 14 und 7 Tagen vor dem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen wird das volle Honorar berechnet. Eine Umbuchung auf einen Ersatztermin ist nach Absprache und bei Verfügbarkeit möglich. CLICKPULS behält sich das Recht vor, Workshops bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers bzw. Vollständigkeitserklärung

3.1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Dienstleistungsvertrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass CLICKPULS auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Vertrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Vertrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit bekannt werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter von CLICKPULS zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1. CLICKPULS verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch von beauftragten Dritten dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

5.2. Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit nach Abschluss des Auftrages.

5.3. CLICKPULS ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1. Die Urheberrechte an den von CLICKPULS und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei CLICKPULS.

Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von CLICKPULS zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von CLICKPULS – insbesondere für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt CLICKPULS zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

6.3. CLICKPULS ist berechtigt, die für den Auftragnehmer geleistete Arbeit als Referenz in anderen Zusammenhängen zu nutzen und auf allen Werbemitteln sowie bei allen Werbemaßnahmen auf das Unternehmen hinzuweisen, ohne dass dem Auftragnehmer dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

7. Geheimhaltung / Datenschutz

7.1. CLICKPULS verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

7.2. CLICKPULS ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

7.3. CLICKPULS ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes und der DSGVO, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

8. Verrechnung

8.1. Der Auftraggeber muss vor Beginn der Zusammenarbeit wählen, welche Form der Beauftragung er buchen möchte. Dies geschieht mit der Unterschrift unter dem individuellen Angebot.

8.2. CLICKPULS verrechnet jeweils am Monatsanfang im Vorhinein. Es wird eine Pauschale gemäß Angebot und anhand einer Aufwandsschätzung vereinbart. Werden mehr oder weniger Stunden aufgewendet, können diese Stunden nicht nachträglich eingefordert werden. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

8.3. CLICKPULS wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

8.4. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist CLICKPULS sowie beauftragte Dritte von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

8.5. Vereinbarte Anzahlungen für Projekte sind nicht rückerstattbar. Sie gelten als Entgelt für die Reservierung von Ressourcen, die Projektplanung sowie bereits erbrachte Vorleistungen und verbleiben auch bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber bei CLICKPULS.

8.6. Bei Zahlungsverzug ist CLICKPULS berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe gemäß § 456 UGB (derzeit 8 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 1333 Abs 2 ABGB) zu verrechnen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

8.7. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Verrechnung erfolgt in Euro.

9. Elektronische Rechnungslegung

9.1. CLICKPULS ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.

10. Haftung und Produkthaftung

10.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung seitens CLICKPULS und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von CLICKPULS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Erfüllungsgehilfen.

10.2. Jegliche Haftung von CLICKPULS für Ansprüche, die auf Grund der von CLICKPULS erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn CLICKPULS seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet CLICKPULS nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat CLICKPULS diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

10.3. Die Haftung seitens CLICKPULS ist überdies mit der Haftsumme der ihrerseits bestehenden Haftpflichtversicherung beschränkt. Darüber hinaus übernimmt CLICKPULS keine Haftung für Rankings, Suchmaschinenpositionierungen oder Umsatzsteigerungen. CLICKPULS gibt lediglich Empfehlungen, der Kunde entscheidet deren Umsetzung aber alleine.

10.4. Von CLICKPULS aufgezeigte Möglichkeiten wie etwa Analysen, Recherchen, und dergleichen versprechen keine bestimmte Positionierung in Suchmaschinen. Zudem ausgeschlossen sind Haftungsansprüche auf Grund behaupteter Mängel im Zusammenhang mit der Optimierung von Websites, Textinhalten und dergleichen. Es obliegt ausschließlich dem Kunden sich über bestehende rechtliche Verpflichtungen wie etwa Verbraucherrechte zu informieren und diesbezügliche rechtlich erforderliche Hinweise entsprechend aufzunehmen.

10.5. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung seitens CLICKPULS. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt. Das Verschulden seitens CLICKPULS hat der Kunde zu beweisen.

10.6. CLICKPULS tritt Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber Dritten an den Kunden ab, sofern CLICKPULS die Leistung bzw. das Werk in diesem Zusammenhang unter Zuhilfenahme dieser Dritten erbringt.

11. Abnahme / Leistungsabnahme

11.1. Nach Fertigstellung einer Leistung oder eines Projektmeilensteins wird CLICKPULS den Auftraggeber zur Abnahme auffordern. Die Abnahme hat innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Aufforderung zu erfolgen.

11.2. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rückmeldung durch den Auftraggeber, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber die Leistung produktiv einsetzt.

11.3. Bei berechtigten Einwänden hat der Auftraggeber die Mängel konkret und schriftlich zu bezeichnen. CLICKPULS ist berechtigt, die gerügten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

12. Gewährleistung

12.1. Mängel an erbrachten Leistungen sind von dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung der Leistung schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme der jeweiligen Leistung.

12.2. Soweit ein Mangel vorliegt, steht CLICKPULS das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber Preisminderung oder, sofern der Mangel nicht geringfügig ist, Wandlung verlangen.

12.3. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, nachträgliche Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, höhere Gewalt oder auf vom Auftraggeber bereitgestellte fehlerhafte Inhalte und Daten zurückzuführen sind.

13. Höhere Gewalt

13.1. Keine der Vertragsparteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit dies auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terroranschläge, behördliche Anordnungen, Streiks, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Energieversorgung sowie Cyberangriffe.

13.2. Die betroffene Vertragspartei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Hindernisses zu informieren. Beide Parteien werden sich nach besten Kräften bemühen, die Auswirkungen des Hindernisses zu minimieren.

13.3. Dauert das Hindernis länger als drei Monate an, ist jede Vertragspartei berechtigt, den betroffenen Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten.

14. Aufrechnung und Zurückbehaltung

14.1. Der Auftraggeber ist nur mit Forderungen zur Aufrechnung berechtigt, die von CLICKPULS schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

14.2. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche beruhen auf demselben Vertragsverhältnis und sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

15.2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, ebenso wenig mündliche Zusagen von Mitarbeitern des Auftragnehmers oder von diesem beauftragte Dritte.

15.3. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtes anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von CLICKPULS. Für Streitigkeiten ist das sachlich in Betracht kommende Gericht am Unternehmenssitz von CLICKPULS in Wien zuständig.

15.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

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